AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der ARREAL KG
Das Geschäftsverhältnis mit unseren Kunden betrachten wir als Vertrauensverhältnis und sind stets bemüht, alle Aufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu erledigen. In den Fällen, in denen wir für mehr als eine Vertragsseite tätig sind, erstreben wir auch eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung. Das Anfordern unserer (auch mündlichen) Angebote sowie das Verwenden unserer Angebote oder die Inanspruchnahme bzw. Duldung unserer Dienstleistung hat den Abschluss eines Maklervertrages zur Folge, für den die nachfolgenden Bedingungen und Provisionssätze gelten:
1. Der Inhalt unserer Angebote basiert auf erteilten Informationen Dritter. Für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der von uns weitergegebenen Angaben haften wir nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten unsererseits. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Zwischenabschluss, Zwischenverkauf bzw. –vermietung, Auslassungen und Irrtum bleiben vorbehalten. Unsere Angebote und Mitteilungen sind für den Empfänger/Auftraggeber bestimmt und in jedem Falle vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe jeglicher Informationen an Dritte bedarf unserer schriftlichen Zustimmung. Dritte sind auch Familienangehörige, Gesellschafter und/oder Vertreter oder Vertretungsorgane des Empfängers oder mit dem Empfänger wirtschaftlich und/oder gesellschaftsrechtlich verbundene Unternehmen und/oder Privatpersonen. Werden die von uns erteilten Angebote/Informationen unbefugt an Dritte weitergeleitet, so dass diese den Hauptvertrag auch ohne unser Mitwirken schließen, so schuldet der Auftraggeber die volle Provision gemäß den unten genannten Provisionssätzen. Die in den jeweiligen Exposés/Angeboten enthaltenen Daten und Informationen beruhen auf Angaben Dritter, können ggf. noch angepasst werden, fehlerhaft sein und sind daher unverbindlich. Bei einem Verkauf/einer Vermietung sind ausschließlich die Daten und Angaben maßgeblich, welche im Kaufvertrag/Mietvertrag und seinen Anlagen enthalten sind. Die von uns erstellten und versandten Exposés stellen kein verbindliches Kauf- bzw. Mietangebot dar. Die Angaben in den Exposés sind nicht als Basisdaten für eine Due Diligence zu verstehen und eine Haftung ist ausgeschlossen. Die Kosten, welche dem Kaufinteressenten/Mietinteressenten bei der Prüfung der Objektunterlagen ggf. entstehen sind ausschließlich von ihm zu tragen. Weder der Verkäufer noch wir sind dafür haftbar zu machen.
2. Ist dem Empfänger unseres Angebotes ein von uns benanntes Objekt bereits bekannt, so ist er verpflichtet, uns diese Vorkenntnis unverzüglich und unter Angabe seiner Quelle mitzuteilen. Unterbleibt ein Hinweis auf eine bestehende Vorkenntnis, so kann sich der Auftraggeber hierauf später nicht mehr berufen.
3. Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises und/oder unserer Vermittlung ein Vertrag bezüglich des von uns benannten Objektes zustande gekommen ist. Mitursächlichkeit genügt. Wird der Vertrag zu anderen als den angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dies unseren Provisionsanspruch nicht, sofern das zustandegekommene Geschäft mit dem von uns angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Entsprechendes gilt auch, sofern anstelle des von uns nachgewiesenen Objektes sämtliche oder nahezu sämtliche Anteile an einem Unternehmen erworben werden, dessen wesentlicher Vermögenswert das nachgewiesene Objekt ist.
4. Unser Provisionsanspruch ist verdient und fällig mit Abschluss des Vertrages über die von uns nachgewiesene/vermittelte Vertragsgelegenheit. Diese kann sein: Miet-, Pacht-, Leasing-, Kauf-, Options-, Erbbaurechts-, Renten-, Werklieferungs-, Gesellschafts- und Beteiligungsvertrag, Zuschlag bei Zwangsversteigerung oder sonstiges. Die Provision ist zahlbar innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungserteilung. Im Verzugsfalle werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. über Bundesbankdiskont fällig.
5. Provisionssätze (jeweils zzgl. ges. MwSt – derzeit 19 % – siehe Punkt 5.6)
Die nachstehend aufgeführten Provisionssätze sind mit Abschluss des Maklervertrages vereinbart und im Erfolgsfalle vom Käufer/Erwerber bzw. Mieter/Pächter an uns zu zahlen. Maßgeblich je angebotenes Objekt/Projekt lt. 5.2 bzw. 5.3 ist immer der im Anschreiben/Expose genannte Prozentsatz.
5.1 Bei An- und Verkauf von Unternehmen, Beteiligungen, Waren, Know-How, Gegenständen, berechnet vom gesamten Vertragswert. Vertragswert im Sinne dieser Regelung ist der jeweilige gesamte Grundstücks- und Gebäudewert: 3,0 %
5.2 Bei An- und Verkauf von Grundbesitz (Grundstücke, Gebäude, Eigentumswohnungen, Gewerbe- und Industrieobjekte, Kapitalanlagen etc.) berechnet von dem Gesamtkaufpreis, d.h. auch von allen zusätzlich versprochenen oder erbrachten Leistungen: je nach Objekt 3,0 % bis 6,0 %
5.3 Bei An- und Verkauf von Erbbaurechten, bezogen auf den Grundstückswert und den Wert der bestehenden Aufbauten: je nach Objekt 3,0 % bis 6,0 %
5.4. Bei Options-, An- und Vorkaufsrechten – berechnet vom Gesamtkaufpreis und von allen damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen 1 % vom Käufer/Erwerber.
5.5 Bei Vermietung und Verpachtung
a) Wohnraumvermietung: —
a) gewerbliche und/oder teilgewerbliche Vermietung: (Miet-, Pacht-, Leasingverträge)
– Bei Verträgen mit einer Festlaufzeit von bis zu einschließlich 10 Jahren: 3 Netto-Monatsmieten
– Bei Verträgen mit einer Festlaufzeit von über 10 Jahren: 3 % des auf die Festlaufzeit entfallenden Netto-Mietzins
– Für Option(en): 0,5 Netto-Monatsmieten je Option.
– Bei Vereinbarung von Vormietrechten oder Anmietrechten: Unabhängig von den vorstehenden Provisionssätzen 2 weitere Netto-Monatsmieten.
Bei “Provisionsfrei” und/oder “provisionsfrei für den Mieter” gekennzeichneten Objekten gilt dies immer bei Abschluß eines mind. 5-Jahres-Festlaufzeit-Vertrages (außer Wohnraum). Bei kürzeren Laufzeiten fällt auf Basis von Punkt 5.5. b) jeweils anteilig Provision für den Mieter an.
Etwa gewährte mietfreie Zeiten bleiben bei der Berechnung des Provisionsanspruches unberücksichtigt. Sollte eine Staffelmiete vereinbart sein, so ist die Durchschnittsmiete der vereinbarten Vertragslaufzeit als Bemessungsbasis für die Provision maßgebend. Sollte eine Mietanpassung mittels Indexierung vereinbart sein, so ist die anfängliche Miete maßgebend.
5.6 Zusätzlich zu den vorstehenden Provisionssätzen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer (derzeit 19 %) zu entrichten.
6.Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich und uneingeschränkt tätig zu werden.
7.Sofern aufgrund unserer Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit direkte Verhandlungen mit dem Vertragspartner aufgenommen werden, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit beim Vertragsabschluss. Der Termin ist uns rechtzeitig mitzuteilen. Wir haben ferner Anspruch auf Erteilung einer Kopie des abgeschlossenen Vertrages und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden.
8.Unser Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch den Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt. Dasselbe gilt, wenn der Vertrag durch Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechts erlischt, sofern das Rücktrittsrecht aus von einer Partei oder beider Parteien zu vertretenden Gründen oder sonstigen in der Person einer oder beider Parteien liegenden Gründen ausgeübt wird.
9.Sollten einzelne Regelungen unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle eventueller unwirksamer Bestimmungen treten sinngemäß die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
10.Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist München. Für alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten ist ausschließlicher Gerichtsstand München. Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, oder verlegt er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsabschluss ins Ausland, oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der Gerichtsstand ebenfalls München.